Lerntherapie
Grundsätzlich handelt es sich hier in der Praxis um eine Privatleistung. Bei einer vorliegenden Teilleistungsstörung (Dyskalkulie oder LRS bzw. Legasthenie) kann auch eine Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt (Antrag gem. § 35a SGB VIII) in Betracht kommen. Wenn Sie bereits eine Kostenzusage vom örtlichen Jugendamt für Lernförderung im Bereich Dyskalkulie und/oder LRS erhalten haben, ist es Ihnen möglich, diese Hilfe bei uns in Anspruch zu nehmen.
Eine Lerntherapieeinheit (45 min) kostet bei uns 60 €.